AKTUELLES

Öffentliche Bekanntmachung zum Friedhof

Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt, die im nachfolgenden Lageplanausschnitt gekennzeichneten Grabfelder auf dem Friedhof in Atzelgift nach dem Ablauf der Ruhefrist einebnen zu lassen. Hierzu zählen die gekennzeichneten Doppelgräber sowie Einzel- und Urnengrabstätten. 

 

Den Verantwortlichen und Nutzungs-berechtigten der Grabstätten wird ab sofort eine Frist von drei Monaten eingeräumt, die Grabstätten selbst oder durch ein durch sie beauftragtes Unternehmen abräumen zu lassen inkl. der Entfernung der Fundamente, des Auftragens von Mutterboden und des Einsäens.

 

Nach Ablauf der Frist am 15.09.2025 wird die Räumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Diese Räumung, deren Kosten die Angehörigen zu tragen haben, übernimmt Bäcker´s Hausservice. Die Gegenstände gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über, sollte zuvor mit Bäcker´s Hausservice (0171 5349321) keine Vereinbarung getroffen worden sein.

 

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 und § 20 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinden Atzelgift und Luckenbach aus dem Jahr 2025. Darüber hinaus wird jeder entsprechende Grabstein zeitnah mit einem Aufkleber versehen und die Angehörigen, die seitens der VG ausfindig gemacht werden konnten, werden postalisch angeschrieben. 

 

Sollten noch Fragen bestehen, können Sie gerne Kontakt mit der Friedhofsverwaltung in Atzelgift aufnehmen.